Das Unterschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 1000 im Landkreis Rosenheim wird mit Bekanntmachung vom 06.12.2021 festgestellt. Damit gilt ab dem 07.12.2021 im Landkreis Rosenheim folgende Regelung für den Vereinssport:

 

„Der Zugang zu Sportstätten, Fitnessstudios, Einrichtungen der praktischen Sportausbildung und Sportveranstaltungen darf nur geimpften oder genesenen Personen … gestattet werden, die zusätzlich über einen Testnachweis verfügen beziehungsweise getesteten Personen gleichgestellt sind (2G plus)“.

 

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
  • noch nicht eingeschulte Kinder.

 

Dies gilt für Indoor wie Outdoor, vorerst bis einschl. 15.12.21 und bedeutet faktisch, dass nicht geimpften Personen jeglicher Vereinssport untersagt ist. Für alle anderen ist Vereinssport nur noch mit zusätzlichem negativen Testnachweis möglich.

 

Gemäß den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration dürfen Trainer*innen ihre Tätigkeit in Sportstätten ausüben, sofern diese geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis mittels PCR- bzw. PoC-PCR-Test oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik verfügen, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

 

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass für Trainer*innen und Übungsleiter*innen weiterhin die 2G-Regel oder 3G-Regel plus PCR-Test gilt. Schnelltests und „Selbsttests vor Ort“ sind nicht zulässig!

Armin Dörringer