Die Bayerische Staatsregierung hat die Corona-Regelungen geändert und bis zum 12.01.2022 verlängert:

  • In Outdoor-Bereich gilt wieder die 2G-Regel
  • In Indoor-Bereich weiterhin die 2Gplus-Regel

 

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren bis zum 12.01.2022),
  • noch nicht eingeschulte Kinder,
  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“ – ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung) vorweisen können

Dies bedeutet faktisch immer noch, dass nicht geimpften Personen jeglicher Vereinssport untersagt ist.

 

Gemäß den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration dürfen Trainer*innen ihre Tätigkeit in Sportstätten ausüben, sofern diese geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis mittels PCR- bzw. PoC-PCR-Test oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik verfügen, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass für Trainer*innen und Übungsleiter*innen weiterhin die 3G-Regel plus PCR-Test gilt. Schnelltests und „Selbsttests vor Ort“ sind nicht zulässig!

Armin Dörringer